Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. Auftragserteilung:
Grundsätzlich werden nur gewerbliche Abnehmer in der Schweiz und in Lichtenstein beliefert. Alle Bestellungen werden unter unserer Vermittlung, bb-stil Axel Baas 6576 Gerra Gambarogno, direkt mit der jeweiligen Lieferfirma abgewickelt. Der Auftrag wird mit Annahmevorbehalt der Lieferfirma erteilt. Der Auftrag wird gemäss den Verkaufsbedingungen der Lieferfirma ausgeführt.
2. Rücktritt vom Vertrag:
Hat der Auftraggeber die Absicht, sich nach der Auftragserteilung zurückzuziehen, so muss er eine Vertragsstrafe von 20% (zwanzig) des Gesamtbetrages der Bestellung, den gesamten Wert der eventuell schon gelieferten Güter und andere etwaige Schäden bezahlen. Bei Artikeln mit Aufdruck oder Sonderanfertigungen des Auftraggebers wird die Vertragsstrafe mit 100% des Gesamtbetrages berechnet.
3. Lieferungen:
Die Ware reist immer auf Risiko und Gefahr des Käufers.
4. Liefertermin:
Die Liefertermine, wenn auch im Voraus vereinbart, sind nicht verbindlich, Schadenersatz oder Verzugsstrafe wegen Nichteinhaltung des Liefertermins bleiben jedenfalls ausgeschlossen.
Der Rücktritt vom Vertrag seitens des Auftraggebers aus dem selben Grund wird ausgeschlossen.
5. Nichterfüllung seitens des Auftraggebers:
Mit der Bestellung bürgt der Auftraggeber für die eigene Zahlungsfähigkeit und verpflichtet sich, die eingegangenen Verpflichtungen pünktlich zu erfüllen.
Die Lieferungen können zu jedem Zeitpunkt eingestellt bzw. aufgeschoben werden, sollten nach unanfechtbarer Meinung der Lieferfirma, die Handelsreferenzen des Auftraggebers, die die Bezahlung der Lieferungen garantieren, nicht ausreichen.
6. Zahlungsbedingungen:
Die Zahlungen haben gemäss der festgesetzten Zahlungsbedingungen der Lieferfirma zu erfolgen.
7. Beanstandungen:
Beanstandungen sind unverzüglich vorzunehmen und werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Empfang der Ware der Lieferfirma gemeldet werden.
Der Auftraggeber darf aus keinem Grund deshalb die Bezahlungen verzögern oder einstellen.
8. Vereinbarung über Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Güter bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises und der eventuell entstandenen Nebenkosten Eigentum der Lieferfirma. Die Güter werden somit mit Eigentumsvorbehalt abgetreten.
9. Ausschliessliche Kompetenz:
Der Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Streitigkeiten bezüglich aller obgenannten Bedingungen ist der Sitz der Lieferfirma.